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Unsere Standards der Nachhaltigkeit

MenschenrechteUnsere Partner sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Bei allen Geschäftsaktivitäten im eigenen Einflussbereich sollten Partner darauf hinwirken, dass sie selbst, ihre Geschäftspartner und ihre Zulieferer keine Menschenrechtsverletzungen begehen oder daran beteiligt sind.
Freie Wahl der BeschäftigungZwangs-oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, dass Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.
Ächtung von Kinderarbeit In keiner Phase der Produktion oder Bearbeitung darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Partner sind aufgefordert, sich mindestens an die ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit zu halten. Kinder dürfen in Ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit dürfen nicht beeinträchtigt werden.
ChancengleichheitPartner sind verpflichtet, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen.
VereinigungsfreiheitUnternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Es muss sichergestellt werden, dass sich Arbeitnehmer offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen austauschen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das Recht von Arbeitnehmern, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen, wird geachtet.
Löhnen & ArbeitszeitVergütungen und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhnen, geltender Überstundenregelungen und gesetzlicher Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist
Gesundheit und SicherheitUnsere Partner gewähren als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Bestimmungen und unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt
Einhaltung von GesetzenBei allen Geschäftsaktivitäten und –Beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Partner sind aufgefordert, jede Form von Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung oder Bestechlichkeit zu unterlassen. Der Partner ist verpflichtet, alle auf ihn sowie die Geschäftsbeziehungen mit GMB anwendbaren Gesetze und Regelungen einzuhalten.
Fairer WettbewerbGesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die Kartellgesetze, müssen eingehalten werden. Unternehmen müssen den fairen Wettbewerb achten und sich an das Verbot der Absprachen mit Wettbewerben und anderer Maßnahmen, die den freien Markt behindern, halten.
InteressenkonfliktePartner sind aufgefordert, im Umgang mit Geschäftspartnern Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis zu treffen und sich nicht von persönlichen und eigenen finanziellen Interessen beeinflussen zu lassen.
GeschäftsgeheimnissePartner sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln
UmweltverantwortungPartner müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern
Umweltfreundliche Produktion In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien zu – geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung.
Umweltfreundliche ProdukteAlle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltstandards ihres Marktsegments erfüllen. Dies schließt den vollständigen Produktionszyklus sowie alle verwendeten Materialien ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoffmanagement einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können
Produktsicherheit und QualitätAlle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Kriterien für Qualität sowie aktive und passive Sicherheit erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden.

Unsere Vertragpartner erklären, dass sie die Nachhaltigkeit Standards, unterschrieben und verstanden haben. Hiermit verpflichten sich die Vertragspartner, alle darin enthaltenden Regelungen einzuhalten. Das heißt auch, dass wir unsere Subunternehmer in gleicher Weise verpflichten werden oder verpflichtet haben. Wie in den vorgenannten Nachhaltigkeit Standards beschrieben stimmen wir zu, auf Anfrage kurzfristig über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Standards zu berichten. Wir werden GMB mit entsprechenden Informationen versorgen und transparent machen, wie wir die Regeln der Nachhaltigkeit Standards bei uns und unseren Subunternehmen sicherstellen. Diese Erklärung enthält keine Verpflichtung für uns, Betriebsgeheimnisse oder wettbewerbsrelevante Informationen an GMB weiterzugeben.